Wir Notare und unser Team verstehen uns als Dienstleister rund um die notarielle Urkunde.

Die notarielle Urkunde schafft Rechtssicherheit und schützt Sie bei den vielleicht wichtigsten Transaktionen und Rechtsgeschäften Ihres Lebens wie etwa

  • Grundstücks- und Wohnungskauf
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbscheinsanträge
  • Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall
  • Vorsorgevollmacht
  • Löschung von Grundschulden
  • Ehevertrag
  • Unternehmensgründung

um nur die wichtigsten zu nennen. Auf diesen Gebieten sind Notare Spezialisten.

Sicherheit durch Beratung

Wir, Notarin Andrea Kurz und Notar Winfried Kurz und unser kompetentes Team mit langjähriger Berufserfahrung sind als juristische Spezialisten in den Bereichen Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht gerne bereit, Sie umfassend zu beraten. Nach einem Beratungsgespräch erhalten Sie in der Regel einen Entwurf der Urkunde zur Prüfung und Kenntnis. Im Rahmen der Beurkundung liest der Notar die Urkunde vor und erklärt den Inhalt. So werden Sie über Bedeutung, Risiken und die Fragen der Abwicklung informiert.

Beurkundung

Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben – z.B. bei Immobilienkauf, vollstreckbaren Grundschulden, Erbvertrag, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc.. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich aber auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden. So können Sie z.B. durch Beurkundung einer Vorsorgevollmacht eine kostenrechtlich meist teurere Betreuung vermeiden. Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.

Beglaubigung

Wir beglaubigen auch Abschriften oder Ihre Unterschrift. Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen – z.B. bei Anmeldungen zum Handelsregister, bei Anträgen im Grundbuchverfahren, etc. Die Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und Identität des Ausstellers. Derjenige, der ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift auch von der Person stammt, die als Unterzeichner genannt ist. Deshalb finden Beglaubigungen über die genannten Registerverfahren Anwendung – z.B. auch im grenzüberschreitenden, internationalen Rechtsverkehr.

Kosten

Die Kosten des Notars  richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG). Mit diesen Gebühren sind auch alle Beratungskosten abgedeckt. Hierfür entstehen keine extra Gebühren.